Mit Verabschiedung der neuen sächsischen Corona Schutzverordnung vom 01.03.22, gilt ab 04.03.22 wieder das Training unter den 3G Regeln. Teilnehmer müssen doppelt geimpft, genesen oder getestet sein und dafür einen Nachweis erbringen können. Nähere Informationen können auf der Webseite des Landes Sachsen abgerufen werden.

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