Mit der neuen Allgemeinverfügung des Landes Sachsen können wir ab Montag wieder weitestgehend regulär Jiu-Jitsu trainieren!

In der Corona FAQ des Landessportbund Sachsen heißt es dazu.“Mit der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung vom 3. Juni 2020, die ab 6. Juni in Kraft trat, ist die Öffnung und der Besuch von Sportstätten zum Sportbetrieb wieder gestattet (§ 3 Abs. 1 SächsCoronaSchVO). Dabei wurde keine generelle Unterscheidung oder Einschränkung hinsichtlich der Art der Nutzung (bspw. Herrichtung von Sportstätten, Flächenpflege, Trainingsbetrieb, Wettkampfbetrieb) oder zwischen Außen- und Innensportstätten getroffen. Es ist also davon auszugehen, dass die typische Nutzung der Sportstätte gestattet ist, soweit sie nicht anderweitig durch die Sächsische Corona-Schutz-Verordnung oder andere Gesetze/Entscheidungen untersagt ist. [..] Auf den Mindestabstand ist, wo immer möglich, zu achten. [..] Bei Kontaktsportarten (Sportarten, die den physischen Kontakt zwischen Spielern erfordern oder betonen) ist während des Trainings ein Wechsel der Trainingspartner zu minimieren.

Erforderlich hierfür ist ein entsprechendes Hygienekonzept. Im Training ändert sich daher folgendes:

  • wir machen reguläres Training mit weitestgehender Vermeidung eines Partnerwechsel
  • Vorherige Anmeldung zum Training ist weiterhin erforderlich
  • Die Kapazität im Training ist auf 8 Personen pro Einheit + Trainer beschränkt.
  • es findet weiterhin keine offene Matte statt, um den potentiell Kreis infizierter Person nicht zusätzlich zu vergrößern und um die Kontrolle über teilnehmende Personen zu behalten

Unser aktualisiertes Hygienekonzept lautet wie folgt:

Ansprechpartner/in zum Infektions- bzw. Hygieneschutz:
Enrico Pollok
Tel. / E-Mail: 0170 5006606 / info@virtus-bjj.de

  • Wir stellen, soweit möglich, den Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen sicher
  • Personen mit Atemwegs-Symptomen (sofern nicht vom Arzt z.B. abgeklärte Erkältung) halten wir vom Betriebsgelände / vom Ladengeschäft etc. fern.
  • Bei Verdachtsfällen wenden wir ein festgelegtes Verfahren zur Abklärung an (z.B. bei Fieber).

Maßnahmen zur weitgehenden Gewährleistung des Mindestabstands von 1,5 m:

  • Vermeidung häufiger Partnerwechsel im Training
  • Reduktion der Teilnehmer auf maximal 8 Personen pro Trainingseinheit
  • Vorherige Anmeldung erforderlich

Handlungsanweisungen für Verdachtsfälle:

  • Meldung beim Ansprechpartner für Infektions- und Hygieneschutz
  • Ausschluss vom Training für 2 Wochen und Empfehlung zum Arztbesuch. Falls positiv auf Covid-19 getestet wird, muss der Teilnehmer bis zur Genesung dem Training fernbleiben
  • Identifikation der Personen, die ebenfalls beim gleichen Training anwesend waren und Benachrichtigung über 14-tägige Quarantäne und Empfehlung bei Symptomen zum Arzt zu gehen

Weitere Maßnahmen:

  • Bereitstellung von Warmwasser, Seife und Desinfektionsmitteln
  • Reinigung der Türklinken und Trainingsgeräte mit Desinfektionstüchern
  • Max. 8 Teilnehmer pro Training
  • Zusätzliche Personen werden abgewiesen
  • Protokollierung der anwesenden Personen
  • regelmäßige Reinigung der Sanitäranlagen
  • Aushang des Hygienekonzepts in den Räumlichkeiten
  • Kommunikation an Mitglieder per E-Mail
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