Die AGBs gelten für den Abschluss von Mitgliedschaften. Bedingungen für Probetrainings finden sich hier. Minderjährige bringen bitte eine unterschriebene Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten zum Probetraining bzw. Vertragsabschluss mit.

1. Der Vertrag bzw. das Produkt wird über die jeweils im Produkt angegebene Laufzeit über den Dienst Fitogram (Fitogram GmbH, Probsteigasse 15-17, 50670 Köln) abgeschlossen. Nach der ursprünglich vereinbarten Laufzeit verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit und ist monatlich kündbar. Die Kündigungsfrist beträgt 1 Monat zum Ende der Laufzeit. Das Recht auf außerordentliche Kündigung bleibt hiervon unberührt.

2. Der Vertrag bzw. das Produkt kann aus wichtigem Grund vorzeitig gekündigt werden. Als wichtiger Grund gelten insbesondere eine andauernd bleibende Erkrankung, die nicht schon vor Abschluss der Mitgliedschaft bestanden hat und welche das Training unmöglich macht, oder eine Schwangerschaft. Die Kündigungsfrist hierfür beträgt 4 Wochen, wobei die eingegangene Kündigung nur mit einem ärztlichen Attest o. Ä. angenommen wird. Das Attest bzw. die Bestätigung müssen zeitnah eingereicht werden. Vorausbezahlte Beiträge werden dann verrechnet und zurückerstattet. Auch Virtus Jiu-Jitsu kann aus wichtigem Grund kündigen.

3. Der Vertrag bzw. das Produkt kann auch aus wichtigem Grund stillgelegt werden. Als wichtiger Grund gilt insbesondere eine zeitweilige Erkrankung oder ein zeitlich begrenzter Wohnortwechsel. In beiden Fällen muss die Dauer mindestens 4 Wochen überschreiten. Sämtliche Stilllegungen werden immer nur auf ganze Monate verrechnet. Ein Attest bzw. die Bestätigung des Arbeitgebers müssen zeitnah eingereicht werden. Vorausbezahlte Beiträge werden nach Wiedereintritt angerechnet.

4. Die Kündigung kann über Fitogram direkt erfolgen oder in Textform. Jede beabsichtigte Stilllegung durch das Mitglied ist in Textform zu erklären.

5. Virtus Jiu-Jitsu übernimmt keine Haftung für eventuelle finanzielle, psychische oder körperliche Schäden, die im Zusammenhang mit dem Unterricht stehen. Das Training geschieht auf eigene Gefahr hin.

6. Der Beitrag ist auch dann regelmäßig bis Vertragsende zu zahlen, wenn das Mitglied die Einrichtungen von Virtus Jiu-Jitsu nicht in Anspruch nimmt oder nehmen kann, aus Gründen, die in seiner Person liegen oder wenn Virtus Jiu-Jitsu auf Grund von höherer Gewalt oder Unmöglichkeit der Leistungserbringung (z.B. auf Grund einer behördlichen Anordnung der Schließung der Geschäftsräume, die nicht in der Verantwortung von Virtus Jiu-Jitsu liegen) die Leistung nicht erbringen kann.

7. Die Beiträge für die Verträge bzw. Produkte werden jeweils zum Monatsersten des Monats fällig und werden über das bei Fitogram hinterlegte Zahlungsmittel eingezogen. Vitus Jiu-Jitsu arbeitet mit dem Unternehmen Stripe, Inc. 354 Oyster Point Boulevard, South San Francisco, California, 94080, USA zusammen. Das Mitglied wird Stripe ein elektronisches Lastschriftmandat erteilen. Alle Informationen zum Einzug der Beiträge können unter https://stripe.com/de eingesehen werden. Das Mitglied ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sein Bankkonto die jeweils erforderliche Deckung für die Belastung mit fälligen Beiträgen und Gebühren aufweist. Bankrücklastschriften sind vom Mitglied zu tragen. Für Mahnschreiben wird eine Gebühr von 5 € fällig. Eine Änderung der Bankverbindung ist bei Stripe unverzüglich zu hinterlegen.

8. Sobald das Mitglied mit mehr als 2 Monatsbeiträgen in Verzug kommt, kann der Vertrag zum Laufzeitende gekündigt werden und die Beiträge können bis Vertragsende geltend gemacht werden. Für diesen Fall behält sich Virtus Jiu-Jitsu eine Übergabe der Forderungen an ein Inkassounternehmen vor. Daraus entstehende Kosten trägt ebenfalls das Mitglied.

9. Das Mitglied ist damit einverstanden, dass nach Ende der Laufzeit des Vertrages die Mitgliedsgebühr für die nächste Verlängerung angehoben werden kann, und zwar nach 3-monatiger Vorankündigung zum nächsten Monatsersten. Die Vorankündigung der Gebühr gilt für mindestens ein Jahr.

10. Das Mitglied ist berechtigt, die jeweils vertraglich vereinbarten Einrichtungen von Virtus Jiu-Jitsu zu den offiziellen Trainingszeiten zu benutzen. Diese werden über den Dienst Fitogram (Fitogram GmbH, Probsteigasse 15-17, 50670 Köln) auf der Webseite von Virtus Jiu-Jitsu bekannt gegeben. Änderungen hierbei bleiben vorbehalten und werden per E-Mail kommuniziert. Mitglieder müssen sich im Voraus für Kurse über Fitogram anmelden um teilzunehmen, soweit nicht anders vereinbart. Die Kurse haben eine maximale Teilnehmerkapazität um eine sichere und effektive Durchführung der Kurse zu ermöglichen. Mitglieder, die sich nach Erreichen der Kapazitätsgrenze anmelden, werden auf eine Warteliste gesetzt und benachrichtigt, falls ein Nachrücken möglich ist. Virtus Jiu-Jitsu behält sich vor, bei fehlender Anmeldung oder bei Erscheinen eines Mitgliedes auf der Warteliste, das Mitglied vom Kurs zu verweisen.

11. Virtus Jiu-Jitsu behält sich vor, die Öffnungszeiten der Einrichtung in zumutbarer Weise zu ändern und/oder Teilbereiche wegen Reparatur- oder Wartungsarbeiten zeitweise zu sperren. Das Mitglied hat in solch einem Fall keinen Anspruch auf Beitragsrückvergütung.

12. Das Mitglied räumt Vitus Jiu-Jitsu hiermit das einfache, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte Recht ein, Bilder und Videos im Rahmen des Trainings und gemeinsamer Freizeitaktivitäten der Mitglieder auf der Website von Virtus Jiu-Jitsu umfassend, auch mit dem Ziel einer kommerziellen Vermarktung, zu nutzen und zu verwerten. Die Rechtseinräumung umfasst ausdrücklich alle bekannten und unbekannten Formen von Angebotsmöglichkeiten im Internet, insbesondere die Möglichkeit zur Einbindung innerhalb kostenpflichtiger Online-Dienste, Websites und Social Media. Insbesondere räumt der Rechteinhaber dem Rechtenutzer folgende ausschließlichen, zeitlich und territorial unbeschränkten Nutzungsrechte ein:

  1. Das Recht der Vervielfältigung, öffentlichen Zugänglichmachung und Verbreitung, d.h.  das  Recht, die Bilder und Videos, unter Einbezug jeglicher technischer Möglichkeiten, insbesondere durch die digitale Einbindung im Rahmen der Website und des Social Media Auftritts, unbegrenzt zu vervielfältigen und öffentlich zugänglich zu machen oder öffentlich wiederzugeben;
  2. das Bearbeitungsrecht, d.h. das Recht die Bilder und Videos, unter Wahrung des Urheberpersönlichkeitsrechts, selbst oder durch Dritte, beliebig umzugestalten und zu bearbeiten, insbesondere zum Zwecke der Einbindung in die Website bzw. den Social Media Auftritt zu digitalisieren;

Die Rechtseinräumung umfasst auch eine ausschnittsweise Benutzung der Bilder und eine Benutzung in Verbindung mit anderen Bildern.

Der Übergang der Rechte erfolgt unentgeltlich. Die Nennung des Mitglieds ist in das freie Ermessen des von Virtus Jiu-Jitsu gestellt und das Mitglied verzichtet insoweit auf weitere Rechte.

Datenschutzrechtliche Aspekte der Foto- und Videoaufnahmen sind in der Datenschutzerklärung von Virtus Jiu-Jitsu geregelt.

13. Keine Haftung besteht für den Verlust oder die Beschädigung eingebrachter Wertgegenstände und Bekleidung.

14. Virtus Jiu-Jitsu ist berechtigt, eine für die Mitglieder verbindliche Hausordnung aufzustellen. Die Hausordnung enthält insbesondere Regelungen zur zulässigen Nutzung der Räumlichkeiten und zur Wahrung der Rechte anderer Mitglieder. Bei wiederholtem Verstoß gegen die Hausordnung kann Virtus Jiu-Jitsu dem Mitglied mit sofortiger Wirkung kündigen. Die Hausordnung wird in den Räumlichkeiten aufgehängt und kann auf https://virtus-bjj.de/hausordnung/ eingesehen werden.

15. Virtus Jiu-Jitsu ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Ausnahme der Hauptleistungspflichten mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Hauptleistungspflichten sind solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Vertragsparteien regelmäßig vertrauen dürfen. Virtus Jiu-Jitsu wird das Mitglied über die Änderungen in Kenntnis setzen, dem Mitglied Gelegenheit geben, den Änderungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Inkenntnissetzung zu widersprechen, und besonders darauf hinweisen, dass die Änderungen bei Ausbleiben eines Widerspruchs wirksam werden.

16. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Mitgliedsvertrages unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages sowie dessen übrige Bestimmungen unberührt.

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