Die AGBs gelten für den Abschluss von Mitgliedschaften. Bedingungen für Probetrainings finden sich hier. Minderjährige bringen bitte eine unterschriebene Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten zum Probetraining bzw. Vertragsabschluss mit.
1. Der Vertrag wird über die jeweils im Vertrag angegebene Laufzeit mit der Virtus Jiu-Jitsu GmbH, Hartigstr. 3, 01127 Dresden abgeschlossen. Nach der ursprünglich vereinbarten Laufzeit verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit, wenn der Vertrag nicht vom Mitglied fristgerecht zum Ende der Mindestlaufzeit gekündigt wird. Die Kündigungsfrist beträgt 1 Monat zum Ende der Laufzeit, bei monatlichen Verträgen 1 Tag. Nach Ende der Mindestlaufzeit kann der Vertrag jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt werden. Das Recht auf außerordentliche Kündigung bleibt hiervon unberührt. Bei Vertragsabschluss innerhalb der Geschäftsräume der Virtus Jiu-Jitsu GmbH hat das Mitglied kein Widerrufsrecht. Bei einem Abschluss online oder am Telefon gilt ein Widerrufsrecht von 14 Tagen.
2. Der Vertrag bzw. das Produkt kann aus wichtigem Grund vorzeitig gekündigt werden. Als wichtiger Grund gelten insbesondere eine andauernd bleibende Erkrankung, die nicht schon vor Abschluss der Mitgliedschaft bestanden hat und welche das Training unmöglich macht, eine Schwangerschaft oder einen Umzug an einen Ort, der mehr als 25km vom Trainingsort der Virtus Jiu-Jitsu GmbH entfernt ist. Die Kündigungsfrist hierfür beträgt 1 Monat, wobei die eingegangene Kündigung nur mit einem ärztlichen Attest o. Ä. angenommen wird. Das Attest bzw. die Bestätigung müssen zeitnah eingereicht werden. Vorausbezahlte Beiträge werden dann verrechnet und zurückerstattet. Auch die Virtus Jiu-Jitsu GmbH kann aus wichtigem Grund kündigen.
3. Der Vertrag bzw. das Produkt kann auch aus wichtigem Grund stillgelegt werden. Als wichtiger Grund gilt insbesondere eine zeitweilige Erkrankung oder ein zeitlich begrenzter Wohnortwechsel, der mehr als 25km vom Trainingsort der Virtus Jiu-Jitsu GmbH entfernt ist. In beiden Fällen muss die Dauer mindestens 4 Wochen überschreiten. Sämtliche Stilllegungen werden immer nur auf ganze Monate verrechnet. Ein Attest bzw. die Bestätigung des Arbeitgebers müssen zeitnah eingereicht werden. Vorausbezahlte Beiträge werden nach Wiedereintritt angerechnet.
4. Eine Kündigung oder eine Stillegung kann über die Kursbuchungssoftware mySports direkt erfolgen oder in Textform (E-Mail / Brief).
5. Die Virtus Jiu-Jitsu GmbH übernimmt keine Haftung für eventuelle finanzielle, psychische oder körperliche Schäden, die im Zusammenhang mit dem Unterricht stehen. Das Training geschieht auf eigene Gefahr hin. Ebenfalls übernimmt die Virtus Jiu-Jitsu GmbH keine Haftung für liegengelassene Gegenstände, Kleidung oder Wertsachen. In den Räumlichkeiten sind Fundkisten vorhanden, die jeweils monatlich geleert werden.
6. Der Beitrag ist auch dann regelmäßig bis Vertragsende zu zahlen, wenn das Mitglied die Einrichtungen der Virtus Jiu-Jitsu GmbH nicht in Anspruch nimmt oder nehmen kann, aus Gründen, die in seiner Person liegen oder wenn die Virtus Jiu-Jitsu GmbH auf Grund von Schließzeit, höherer Gewalt oder Unmöglichkeit der Leistungserbringung (z.B. auf Grund einer behördlichen Anordnung der Schließung der Geschäftsräume, die nicht in der Verantwortung der Virtus Jiu-Jitsu GmbH liegen) die Leistung nicht erbringen kann. Ein Nachholen versäumter Unterrichtseinheiten in darauffolgenden Wochen ist nicht möglich.
7. Das Mitglied ist verpflichtet ein Lastschriftmandat oder ein anderes nach Vereinbarung getroffenes Zahlungsmittel bei Vertragsabschluss zu hinterlegen. Virtus Jiu-Jitsu ist berechtigt, seine
Forderungen aus dem Mitgliedsvertrag an den externen Dienstleister, Finion Capital GmbH, Raboisen 5, 20095 Hamburg, abzutreten und den Forderungseinzug auf den betreffenden Dienstleister zu übertragen. Das Mitglied erklärt sich einverstanden mit der Weitergabe seiner personenbezogen Daten (Name, Adresse, Geburtsdatum, Beginn, Laufzeit, Beitragszahlungszyklus und Kündigungsstatus des Mitgliedsvertrages, Forderungshöhe, IBAN, BIC, Kontoinhaber zum Bankkonto, von dem der Lastschrifteinzug durchgeführt wird) zum Zwecke des Einzugs der sich aus dem Mitgliedsvertrag
ergebenden Forderungen und erteilt insoweit ein gültiges SEPA-Lastschriftmandat, in das Mitglied Finion Capital GmbH ermächtigt, Zahlungen von seinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen und sein Kreditinstitut anweist, die von Finion Capital auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Das Mitglied ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sein Bankkonto die jeweils erforderliche Deckung für die Belastung mit fälligen Beiträgen und Gebühren aufweist. Bankrücklastschriften sind vom Mitglied zu tragen. Für Mahnschreiben wird eine Gebühr von 5 € fällig. Eine Änderung der Bankverbindung ist unverzüglich zu hinterlegen.
8. Sobald das Mitglied mit mehr als 2 Monatsbeiträgen in Verzug kommt, kann der Vertrag zum Laufzeitende gekündigt werden und die Beiträge können bis Vertragsende geltend gemacht werden. Für diesen Fall behält sich die Virtus Jiu-Jitsu GmbH eine Übergabe der Forderungen an ein Inkassounternehmen vor. Daraus entstehende Kosten trägt ebenfalls das Mitglied.
9. Das Mitglied ist damit einverstanden, dass nach Ende der Laufzeit des Vertrages die Mitgliedsgebühr für die nächste Verlängerung angehoben werden kann, und zwar nach 3-monatiger Vorankündigung zum nächsten Monatsersten. Die Vorankündigung der Gebühr gilt für mindestens ein Jahr.
10. Das Mitglied ist berechtigt, die jeweils vertraglich vereinbarten Einrichtungen der Virtus Jiu-Jitsu GmbH zu den offiziellen Trainingszeiten zu benutzen. Diese werden über den Dienst mySports (MySports GmbH, Raboisen 6, 20095 Hamburg) auf der Webseite der Virtus Jiu-Jitsu GmbH bekannt gegeben. Die Virtus Jiu-Jitsu GmbH behält sich vor, die Öffnungszeiten der Einrichtung in zumutbarer Weise zu ändern und/oder Teilbereiche wegen Reparatur- oder Wartungsarbeiten zeitweise zu sperren. Das Mitglied hat in solch einem Fall keinen Anspruch auf Beitragsrückvergütung. Mitglieder müssen sich im Voraus für Kurse über mySports anmelden um teilzunehmen, soweit nicht anders vereinbart. Die Kurse haben eine maximale Teilnehmerkapazität um eine sichere und effektive Durchführung der Kurse zu ermöglichen. Mitglieder, die sich nach Erreichen der Kapazitätsgrenze anmelden, werden auf eine Warteliste gesetzt und benachrichtigt, falls ein Nachrücken möglich ist. Die Virtus Jiu-Jitsu GmbH behält sich vor, bei fehlender Anmeldung oder bei Erscheinen eines Mitgliedes auf der Warteliste, das Mitglied vom Kurs zu verweisen.
11. Die im Mitgliedsvertrag vereinbarte Anzahl an Kursen pro Woche oder anderen festgelegten Zeiträumen berechtigt das Mitglied zur Teilnahme an diesen Kursen. Nicht genutzte Trainingseinheiten innerhalb des jeweiligen Zeitraums verfallen am Ende dieses Zeitraums und können nicht auf nachfolgende Zeiträume übertragen oder nachgeholt werden. Die Virtus Jiu-Jitsu GmbH ist berechtigt, die Einrichtung für insgesamt 5 Wochen im Kalenderjahr zu schließen. Änderungen hierbei bleiben vorbehalten und werden per E-Mail kommuniziert. Eine Erstattung oder Gutschrift für nicht genutzte Trainingseinheiten ist ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
12. Das Mitglied räumt der Vitus Jiu-Jitsu GmbH hiermit das einfache, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte Recht ein, Bilder und Videos im Rahmen des Trainings und gemeinsamer Freizeitaktivitäten der Mitglieder auf der Website der Virtus Jiu-Jitsu GmbH umfassend, auch mit dem Ziel einer kommerziellen Vermarktung, zu nutzen und zu verwerten. Die Rechtseinräumung umfasst ausdrücklich alle bekannten und unbekannten Formen von Angebotsmöglichkeiten im Internet, insbesondere die Möglichkeit zur Einbindung innerhalb kostenpflichtiger Online-Dienste, Websites und Social Media. Insbesondere räumt der Rechteinhaber dem Rechtenutzer folgende ausschließlichen, zeitlich und territorial unbeschränkten Nutzungsrechte ein:
- Das Recht der Vervielfältigung, öffentlichen Zugänglichmachung und Verbreitung, d.h. das Recht, die Bilder und Videos, unter Einbezug jeglicher technischer Möglichkeiten, insbesondere durch die digitale Einbindung im Rahmen der Website und des Social Media Auftritts, unbegrenzt zu vervielfältigen und öffentlich zugänglich zu machen oder öffentlich wiederzugeben;
- das Bearbeitungsrecht, d.h. das Recht die Bilder und Videos, unter Wahrung des Urheberpersönlichkeitsrechts, selbst oder durch Dritte, beliebig umzugestalten und zu bearbeiten, insbesondere zum Zwecke der Einbindung in die Website bzw. den Social Media Auftritt zu digitalisieren;
Die Rechtseinräumung umfasst auch eine ausschnittsweise Benutzung der Bilder und eine Benutzung in Verbindung mit anderen Bildern.
Der Übergang der Rechte erfolgt unentgeltlich. Die Nennung des Mitglieds ist in das freie Ermessen der Virtus Jiu-Jitsu GmbH gestellt und das Mitglied verzichtet insoweit auf weitere Rechte.
Datenschutzrechtliche Aspekte der Foto- und Videoaufnahmen sind in der Datenschutzerklärung der Virtus Jiu-Jitsu GmbH geregelt.
13. Keine Haftung besteht für den Verlust oder die Beschädigung eingebrachter Wertgegenstände und Bekleidung.
14. Die Virtus Jiu-Jitsu GmbH ist berechtigt, eine für die Mitglieder verbindliche Hausordnung aufzustellen. Die Hausordnung enthält insbesondere Regelungen zur zulässigen Nutzung der Räumlichkeiten und zur Wahrung der Rechte anderer Mitglieder. Bei wiederholtem Verstoß gegen die Hausordnung kann die Virtus Jiu-Jitsu GmbH dem Mitglied mit sofortiger Wirkung kündigen. Die Hausordnung wird in den Räumlichkeiten aufgehängt und kann auf https://virtus-bjj.de/hausordnung/ eingesehen werden.
15. Die Virtus Jiu-Jitsu GmbH ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Ausnahme der Hauptleistungspflichten mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Hauptleistungspflichten sind solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Vertragsparteien regelmäßig vertrauen dürfen. Die Virtus Jiu-Jitsu GmbH wird das Mitglied über die Änderungen in Kenntnis setzen, dem Mitglied Gelegenheit geben, den Änderungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Inkenntnissetzung zu widersprechen, und besonders darauf hinweisen, dass die Änderungen bei Ausbleiben eines Widerspruchs wirksam werden.
16. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Mitgliedsvertrages unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages sowie dessen übrige Bestimmungen unberührt.